Preisbeispiele
Die in der Tabelle genannten Preisbeispiele sind Kosten, die von Patienten, die gesetzlich versichert sind, selbst übernommen werden müssten. Dies sind die sogenannten Eigenanteile. Diese Kosten variieren je nach individueller Situation und richten sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es gibt jedoch auch Behandlungsmöglichkeiten, bei denen es eine Alternative ohne Eigenanteil gibt.
inkl. Professionelle Zahnreinigung!
30 Minuten mit EMS Airflow
60 Minuten mit EMS Airflow
Weiße Flecken dauerhaft entfernen
Je nach Größe, Lage und Material
Je Wurzelkanal, Preis variiert ob als Spezialistenbehandlung mit Mikroskop oder normaler Wurzelbehandlung
Je Zahn
3 und 5 Glieder
siehe Kostenrechner oberhalb dieser Tabelle
mit ClearCorrect. Siehe unseren Kostenrechner oberhalb dieser Tabelle
Erklärung zu den Preisbeispielen
Unsere Praxis ist eine familiengeführte Praxis, was bedeutet, dass wir keinen wirtschaftlichen Druck von externen Investoren haben und uns nicht an eine profitorientierte Preispolitik halten müssen, wie es bei einer gewerblich geführten Klinik der Fall wäre. Daher sind unsere Preise im Vergleich zu anderen Praxen und Kliniken in der Regel günstiger. Es ist uns wichtig, dass wir unseren Patienten die hochwertigsten Materialien und die modernste Zahnheilkunde anbieten, um eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten. Wir sehen uns als echte Zahnmediziner, die das Wohl unserer Patienten im Fokus haben und uns stetig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand der medizinischen Entwicklungen zu bleiben. Durch diese Kombination aus qualitativ hochwertigen Materialien, modernster Zahnmedizin und einer kosteneffizienten Praxisführung sind wir in der Lage, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Patienten nachhaltig zu verbessern und zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Steuerliche Entlastung
Die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz kann die Steuerlast mindern. Kosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben werden.
„Ausgaben für Implantate, Kronen, Brücken oder Füllungen gehören zu den anerkannten „außergewöhnlichen Belastungen“ und sind daher steuerlich absetzbar“, bemerkt dazu Dirk Kropp, Geschäftsführer ProDente. Finanzgerichte lassen auch fünfstellige Beträge für Implantate gelten. (Quelle: ProDente)